Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld über die in Ihrem Tarif geltenden Formalitäten.
Gesetzlich Versicherte können in begründeten Fällen die Übernahme der Psychotherapiekosten in einer Privatpraxis bei ihrer Krankenkasse beantragen. Ich unterstütze sie gerne dabei. Mehr Informationen zu Kostenerstattungsverfahren: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung
Selbstzahler*innen können die Behandlungskosten privat tragen: Es werden dann keine personen- und krankheitsbezogenen Daten an die Krankenkassen weitergeleitet. Auch hier richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).