Kostenübernahme
Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Auszug aus dem GOP: api.bptk.de/uploads/GOP_Infotabelle_Stand_2020_6ca43d9d82.pdf https://api.bptk.de/uploads/GOP_Infotabelle_Stand_2020_6ca43d9d82.pdf
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen üblicherweise die Kosten einer Psychotherapie. Bitte beachten Sie, dass für die Einzelbehandlung Verhaltenstherapie in meiner Praxis (Ziffer 870) der Steigerungssatz (3,1 bis 3,5-fach) den 2,3-fachen Satz regelhaft überschreitet. Dies bedeutet, dass ggfs. eine anteilige Selbstbeteiligung für Sie entstehen kann. Erkundigen Sie sich daher über die in Ihrem Tarif geltenden Formalitäten.
Gesetzlich Versicherte können in begründeten Fällen die Übernahme der Psychotherapiekosten in einer Privatpraxis bei ihrer Krankenkasse beantragen. Ich unterstütze sie gerne dabei. Mehr Informationen zu Kostenerstattungsverfahren: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung
Selbstzahler*innen können die Behandlungskosten privat tragen: Es werden dann keine personen- und krankheitsbezogenen Daten an die Krankenkassen weitergeleitet.