Die Kosten für Diagnostik und Psychotherapie in Privatpraxen werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Stand 1.7.24). Erkundigen Sie sich im Vorfeld über die in Ihrem Tarif geltenden Formalitäten.
Bitte beachten Sie, dass ich als Privatpraxis über keinen Kassensitz verfüge und meine Leistungen daher direkt mit Ihnen abrechnen muss. Eine Behandlung ist auf Selbstzahlerbasis möglich. Eine Erstattung der Kosten durch ihre Krankenkasse erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass Sie vorher eine Kostenübernahme im Rahmen des sog. Kostenersattungsverfahrens beantragt und bewilligt bekommen haben. Die Entscheidung liegt bei Ihrer Krankenkasse. Ich unterstütze Sie gerne bei dem Antrag auf Kostenerstattung und stelle auf Nachfrage einen Leitfaden zur Verfügung.
Mehr Informationen über das Kostenerstattungsverfahren: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung
Selbstzahler:innen können die Behandlungskosten selbstverständlich auch privat tragen: Es werden dann keine personen- und krankheitsbezogenen Daten an die Krankenkassen weitergeleitet. Auch hier richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Psychologische Beratung und Coaching werden von den Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. Diese Leistungen können Sie daher nur als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen. Eine Sitzung psychologische Beratung dauert 60 Minuten, das Honorar beträgt 100,00€ (inkl. Umsatzsteuer). Sie erhalten nach der Sitzung eine Rechnung, die direkt Ort entweder in bar oder mit Bankkarte bezahlt wird.